Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuletzt aktualisiert: 28. März 2026
1. Unser Anspruch
ScoutSocial setzt sich für digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ein. Wir verbessern die Nutzung fortlaufend für alle und wenden die einschlägigen Standards zur Barrierefreiheit an.
2. Standards
Wir streben die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA an. Diese Richtlinien beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen zugänglicher werden.
3. Was wir tun
Zu unseren Maßnahmen gehören:
- durchgängig semantisches HTML in der Anwendung
- Unterstützung der Tastaturnavigation
- ausreichende Farbkontraste
- Unterstützung von Screenreadern durch ARIA-Beschriftungen
- Textalternativen für Bilder und Symbole
- responsive Layouts, die auf verschiedenen Geräten und Zoomstufen funktionieren
- Prüfung mit Werkzeugen zur Bewertung der Barrierefreiheit
4. Bekannte Einschränkungen
Als komplexe Webanwendung mit interaktiven Funktionen (Kalender mit Ziehen und Ablegen, Echtzeit-Darstellung der Pipeline, Rich-Text- Bearbeitung) können einzelne Funktionen Einschränkungen bei der Barrierefreiheit aufweisen. An diesen Stellen arbeiten wir aktiv an Verbesserungen.
Konkrete Einschränkungen:
- Einige Komponenten von Drittanbietern (Clerk-Anmeldung, eingebettete Social-Media-Vorschauen) haben ihre eigenen Eigenschaften in Bezug auf Barrierefreiheit
- Inhalte, die während der KI-Erzeugung in Echtzeit erscheinen, sind für Screenreader möglicherweise nicht vollständig zugänglich
- Komplexe Datenvisualisierungen in der Analyse verfügen möglicherweise nicht über vollständige Textalternativen
5. Rückmeldungen
Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit von ScoutSocial. Wenn Sie auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte an uns:
E-Mail: info@scoutsocial.ai
Wir bemühen uns, auf Rückmeldungen zur Barrierefreiheit innerhalb von fünf Werktagen zu antworten.
6. Durchsetzung
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die für Sie zuständige Gleichbehandlungsstelle oder Durchsetzungsbehörde für Barrierefreiheit wenden.

